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KfW 261 + BAFA: Kombi-Guide 2026

KfW 261 + BAFA BEG-EM + iSFP kombinieren: Was seit 01.01.2024 weggefallen ist und wie die Stack-Strategie 2026 bis zu 67.500 EUR Tilgungszuschuss holt.

Aktualisiert: 15 Min. Lesezeit
KfW 261 + BAFA: Kombi-Guide 2026

Wer seine Immobilie saniert, denkt an einen Förderantrag. Wer clever ist, denkt an drei. Das Problem: Die meisten Ratgeber beschreiben eine Kombination, die seit über zwei Jahren nicht mehr funktioniert. Konkret geht es um den iSFP-Bonus bei KfW 261. Er existiert nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2024 ist er abgeschafft. Trotzdem taucht er in Artikeln, Beratungsgesprächen und Foren immer noch auf, als wäre nichts gewesen.

Wer dem glaubt und seinen Förderantrag danach plant, verliert im schlimmsten Fall fünf Prozentpunkte Tilgungszuschuss. Das sind bei einem KfW-Kredit von 150.000 Euro pro Wohneinheit 7.500 Euro in bar.

Dieser Artikel erklärt, was stattdessen gilt. Und welche Stack-Strategie 2026 tatsächlich das Maximum herausholt.

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Was steckt hinter den drei Programmen?

Kurze Einordnung, bevor es konkret wird.

KfW 261 ist der BEG-Wohngebäude-Kredit. Wer ein Bestandsgebäude auf einen anerkannten Effizienzhaus-Standard saniert oder ein Neugebäude auf diesem Niveau errichtet, bekommt einen zinsgünstigen Kredit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss, der je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe steigt: 5 % beim EH 85, 10 % beim EH 70, 15 % beim EH 55, 20 % beim EH 40. Das Höchste sind 45 %, wenn zusätzlich EE-Klasse, WPB-Bonus und Seriell-Sanierung-Bonus kombiniert werden.

67.500 EUR

Maximaler KfW-Tilgungszuschuss pro Wohneinheit (45 % von 150.000 EUR, erreichbar durch Kombination EH 40 + EE-Klasse + WPB-Bonus + SerSan-Bonus)

Quelle: KfW, Stand Mai 2026

BAFA BEG-EM ist das Einzelmaßnahmen-Programm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Kein Kredit, sondern ein Direktzuschuss auf einzelne Sanierungsmaßnahmen: neue Fenster, Dämmung, Lüftungsanlage, Heizungstausch. Der Grundsatz liegt bei 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt er auf 20 %. Der Unterschied bei einer geförderten Heizungsanlage mit 40.000 Euro Kosten: 2.000 Euro mehr Zuschuss (5 % × 40.000 EUR). Noch relevanter wird der Unterschied bei der Förderhöchstgrenze: ohne iSFP sind es 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP verdoppelt sich das auf 60.000 Euro.

Energieberatung / iSFP ist der Türöffner. Wer einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten beauftragt, einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen, bekommt dafür 50 % der Kosten vom BAFA zurück. Für ein Einfamilienhaus sind das maximal 650 Euro, für ein Mehrfamilienhaus maximal 850 Euro. Der iSFP selbst kostet typischerweise 1.500 bis 3.000 Euro. Unterm Strich zahlt man für ein EFH rund 850 bis 2.350 Euro netto, je nachdem wie aufwändig der Berater kalkuliert.

Und dieser günstig eingekaufte Sanierungsfahrplan macht dann bei jedem BAFA-BEG-EM-Antrag fünf Prozentpunkte mehr. Für mehrere Maßnahmen über mehrere Jahre gerechnet, kann das schnell fünfstellig werden.

Der Fehler, der am häufigsten passiert

Bis Ende 2023 gab es den iSFP-Bonus auch bei KfW 261. Wer den Sanierungsfahrplan vorlegte, bekam fünf Prozentpunkte mehr Tilgungszuschuss. Das war eine echte Kombinationsstrategie.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das nicht mehr. Die KfW hat den iSFP-Bonus für Programm 261 abgeschafft. Stattdessen gibt es jetzt die EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) und die NH-Klasse (Nachhaltigkeitsklasse) für jeweils zusätzliche fünf bis zwanzig Prozentpunkte. Das sind andere Anforderungen, andere Nachweise, ein anderer Weg.

Wer 2026 einen Energieberater fragt und hört: "Mit dem iSFP kriegen Sie mehr von der KfW", sollte nachhaken. Gemeint ist vielleicht die BAFA. Für KfW 261 stimmt das nicht mehr.

Das bedeutet nicht, dass der iSFP wertlos geworden ist. Im Gegenteil. Er ist nach wie vor der wichtigste Hebel bei BAFA BEG-EM. Nur nicht mehr bei KfW 261.

Wie die Stack-Strategie 2026 aussieht

Die Logik ist einfach: Zwei Programme, die unterschiedliche Maßnahmen fördern, dürfen kombiniert werden. Eine Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden. Das ist die einzige harte Grenze.

Daraus ergibt sich folgender Ablauf:

Schritt 1: iSFP erstellen lassen.

Einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten beauftragen, bevor irgendein Auftrag vergeben wird. Das ist Pflicht: BAFA fördert keine Maßnahmen, die bereits begonnen haben. Der iSFP kostet netto (nach BAFA-Erstattung von 50 %, max. 650 EUR) für ein EFH typischerweise 850 bis 2.350 Euro. Er liefert zwei Dinge: erstens eine priorisierte Maßnahmenreihenfolge, zweitens die Berechtigung für den iSFP-Bonus bei allen nachfolgenden BAFA-Anträgen.

Schritt 2: Einzelmaßnahmen über BAFA BEG-EM beantragen.

Heizungstausch, Dämmung, Fenster als separate Anträge. Mit iSFP-Bonus: 20 % Grundförderung statt 15 %. Beim Heizungstausch auf eine Wärmepumpe können durch verschiedene Boni bis zu 70 % erreicht werden — dazu zählen Grundförderung (30 %), Klimabonus (20 %), Einkommensbonus (30 %) und der WPB-Bonus (+10 % für Worst-Performing Buildings, definiert als Gebäude mit Energieausweis-Klasse H oder Baujahr ≤ 1957 mit mindestens 75 % unsanierten Außenwänden). Konkrete Beispielrechnung für ein WPB-Objekt mit Wärmepumpe (35.000 EUR Kosten): Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + WPB-Bonus 10 % = 60 %, bei Haushaltseinkommen ≤40.000 EUR kommt der Einkommensbonus von 30 % dazu — gekappt bei 70 %. Das ergibt 24.500 Euro Zuschuss für eine einzige Maßnahme. Wichtig: Die Förderhöchstgrenze liegt mit iSFP bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr statt der normalen 30.000 Euro. Das ist besonders relevant, wenn mehrere Maßnahmen in einem Zug durchgeführt werden.

Schritt 3: Gesamtsanierung über KfW 261 finanzieren.

Wenn das Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard gebracht werden soll, kommt KfW 261 ins Spiel. Hier wird der Kredit beantragt und der Tilgungszuschuss entsprechend der erreichten Stufe berechnet. Wer EH 40 schafft und zusätzlich EE-Klasse sowie WPB- und Seriell-Sanierungsbonus kombiniert, kommt auf bis zu 45 % Tilgungszuschuss. Das sind bei 150.000 Euro Kredit 67.500 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

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Die Kombinationsregel: BAFA BEG-EM und KfW 261 dürfen für dasselbe Projekt genutzt werden, solange jede einzelne Maßnahme nur einmal gefördert wird. Ein neues Heizsystem, das über BAFA abgerechnet wird, darf nicht zusätzlich in den KfW-Antrag für dieselbe Maßnahme einbezogen werden. Aber: Alles, was unter BAFA fällt (Einzelmaßnahmen), und alles, was unter KfW läuft (Gesamtgebäude), kann nebeneinander bestehen.

Das ist die Stack-Strategie. Kein Trick, kein Graubereich. Explizit erlaubt nach den Förderrichtlinien.

Zahlenbeispiel: Was bringt das konkret?

Ein Einfamilienhaus, Baujahr 1978, soll auf EH 55 saniert werden. Zusätzlich wird die Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt.

MaßnahmeProgrammFörderquoteFörderung
iSFP erstellen (1.800 EUR Kosten)BAFA Energieberatung50 % (max. 650 EUR)650 EUR Zuschuss
Wärmepumpe (25.000 EUR Kosten)BAFA BEG-EM + iSFPbis 70 %bis 17.500 EUR
Dämmung Dach + Fassade (30.000 EUR)BAFA BEG-EM + iSFP20 %6.000 EUR
KfW 261 EH 55 (150.000 EUR Kredit)KfW 26115 % TZ22.500 EUR
Gesamtbis ~46.650 EUR

Das ist eine konservative Schätzung. Wer EH 40 mit EE-Klasse erreicht, kommt auf 25 % Tilgungszuschuss (37.500 Euro bei 150.000 EUR Kredit). Mit WPB- und SerSan-Bonus sind bis zu 45 % erreichbar. Dazu die BAFA-Zuschüsse obendrauf.

Wichtig zur BAFA-Förderhöchstgrenze: Die 60.000-Euro-Grenze bei BAFA BEG-EM gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Wer mehrere teure Maßnahmen plant, kann diese über zwei Kalenderjahre aufteilen. Ein Wärmepumpen-Tausch im Herbst und die Fassadendämmung im Frühjahr des Folgejahres lassen sich jeweils bis zum Jahres-Cap ausschöpfen. Das verdoppelt das theoretische BAFA-Volumen auf bis zu 120.000 Euro für dasselbe Objekt. Diesen Hebel können nur Antragsteller mit gültigem iSFP nutzen, weil der Sanierungsfahrplan die Förderhöchstgrenze überhaupt erst auf 60.000 Euro anhebt. Ohne iSFP liegt die Grenze bei 30.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Die jahresübergreifende Strategie funktioniert ausschließlich mit vorher erstelltem Sanierungsfahrplan.

Was sich seit 2024 geändert hat

Aktuell 2026 gelten die BEG-Regeln in der Fassung nach der Reform zum 1. Januar 2024. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

KfW 261: Der iSFP-Bonus wurde gestrichen. Stattdessen gibt es die EE-Klasse (Heizung läuft zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien, +5 % Tilgungszuschuss und max. 150.000 EUR Kredit) und die NH-Klasse (Nachhaltigkeitsnachweis). Beide Klassen können auf den Basiszuschuss aufgeschlagen werden.

BAFA BEG-EM: Der iSFP-Bonus ist geblieben. 20 % statt 15 %, Förderhöchstgrenze 60.000 statt 30.000 Euro. Das ist nach wie vor gültig und wird von bafa.de bestätigt (Stand April 2026, Quelle: enerfokus.de, dateModified: 2026-04-24).

Heizungsförderung: Seit dem Jahreswechsel gelten neue Einkommensboni für private Haushalte. Für gewerbliche Antragsteller und Vermieter ändert sich das Grundprinzip nicht wesentlich: bis 70 % bei Wärmepumpe plus Boni bleiben realistisch.

KfW 262 eingestellt: Der frühere Einzelmaßnahmen-Kredit KfW 262 ist aktuell eingestellt — keine Antragstellung möglich. Wer einen zinsgünstigen Kredit zusätzlich zu einem bereits erteilten BAFA-Zuschuss nutzen möchte, greift stattdessen auf den KfW Ergänzungskredit 358/359 zurück: bis zu 120.000 Euro Kredit, der auf die bereits erteilte Zuschusszusage aufsetzt.

Wer Artikel liest oder Beratung bekommt, die auf Informationen vor 2024 basieren, sollte diese Punkte konkret nachfragen. Die Regel "Mit iSFP bekommst du mehr von der KfW" ist seit über zwei Jahren falsch.

Budgetrisiko 2026: Das BEG-Programm läuft unter Haushaltsvorbehalt — das bedeutet: Der Bund kann die Mittel jederzeit ausschöpfen oder das Programm kurzfristig stoppen. 2024 wurde die Heizungsförderung mehrfach unterbrochen, zuletzt im Herbst 2024 für mehrere Wochen. Wer Maßnahmen für Q3 oder Q4 2026 plant, riskiert, dass die Mittel bereits erschöpft sind. Antragsteller mit konkreten Vorhaben sollten nicht bis Jahresende warten.

Was der Energieberater wirklich liefert

Der iSFP ist keine Pflicht für KfW 261. Er ist aber Pflicht für den BAFA-iSFP-Bonus. Und er ist eine kluge Investition, weil er die Reihenfolge der Maßnahmen festlegt.

Das ist wichtiger als es klingt. Wer zuerst die Fenster tauscht und dann die Dämmung erneuert, verschwendet Geld, weil Fenster und Dämmung zusammen gedacht werden müssen. Der iSFP zeigt, welche Maßnahme welche andere bedingt und in welcher Reihenfolge die Investition am meisten bringt.

Typische Kosten: 1.500 bis 3.000 Euro für einen EFH-iSFP. BAFA erstattet 50 %, maximal 650 Euro beim EFH. Netto zahlt man also 850 bis 2.350 Euro für ein Dokument, das jeden nachfolgenden BAFA-Antrag um fünf Prozentpunkte teurer macht und die Förderhöchstgrenze verdoppelt.

Wer mehrere Maßnahmen plant, kauft damit einen der renditestärksten Schritte der gesamten Sanierung. Für ein typisches Einfamilienhaus aus den 1970er Jahren amortisiert sich der iSFP bereits nach der ersten geförderten Einzelmaßnahme.

Für die KfW 261: BEG-Kredit 2026 gilt: Kein iSFP nötig, aber ein Energieberater ist für den Förderantrag Pflicht. Er muss die Maßnahmen technisch begleiten und bestätigen.

Reihenfolge: Warum sie kritisch ist

Alle drei Programme haben eine Gemeinsamkeit: Sie fördern nur, was noch nicht begonnen hat. Wer den Handwerksbetrieb beauftragt, bevor der Förderantrag genehmigt ist, verliert die Förderung. Keine Ausnahme, keine Kulanz.

Die korrekte Reihenfolge:

  1. Energieberatung beauftragen, iSFP erstellen lassen
  2. BAFA-Anträge für Einzelmaßnahmen stellen (vor Auftragsvergabe)
  3. KfW-Antrag über die Hausbank stellen (vor Baubeginn)
  4. Erst dann: Aufträge vergeben, Arbeiten beginnen

Wer das umdreht, kann hinterher nicht mehr fördern. Das ist eine der häufigsten Ursachen dafür, dass Hausbesitzer am Ende ohne Zuschuss dastehen.

Profi-Tipp: Aufschiebende Bedingung. Wer dennoch frühzeitig einen Handwerkervertrag unterschreiben muss, kann das rechtssicher tun — wenn der Vertrag explizit eine aufschiebende Bedingung enthält, z. B. "Dieser Vertrag tritt nur in Kraft, wenn der Förderantrag positiv beschieden wird." Ein so formulierter Vertrag gilt nach BAFA-Förderrichtlinien nicht als "vorzeitiger Maßnahmenbeginn".

Mehr dazu steht im Artikel BAFA Heizungsoptimierung 2026. Wer die eigene Fördersituation konkret prüfen will, kann das direkt über den kostenlosen Förder-Check tun.

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Weitere Förderebenen: Stadtwerke und §35c EStG

Was viele bei der Planung nicht auf dem Schirm haben: BEG (KfW + BAFA) ist die Bundesebene. Zwei weitere Schichten können obendrauf kommen.

Stadtwerke und regionale Energieversorger bieten häufig eigene Förderprogramme für Wärmepumpen, Photovoltaik oder Smart-Meter-Systeme an. Diese Programme sind in der Regel vollständig mit BAFA BEG-EM kombinierbar, solange keine Kostendopplung entsteht. Ein Anruf beim örtlichen Energieversorger vor der Antragstellung kann mehrere Hundert bis vereinzelt über tausend Euro zusätzlich bringen — für dasselbe Projekt.

Was viele nicht wissen: Manche Bundesländer haben eigene Ergänzungsprogramme (z. B. Bayern, NRW, BW), die explizit kumulierbar mit BEG-Bundesmitteln sind. Diese Landesförderungen laufen über Landesförderbanken (KfW-Pendant auf Landesebene) und können als dritte Schicht über BAFA + KfW 261 gelegt werden. Die konkreten Programme unterscheiden sich je nach Bundesland und Haushaltslage stark — ein Check vor der Antragstellung beim zuständigen Energieversorger oder der Landesförderbank kostet nichts und kann die Gesamtförderung spürbar erhöhen.

§35c EStG: Wenn die Steuervariante besser ist als BAFA

Selbstnutzende Eigentümer haben eine Alternative zur BEG: den steuerlichen Abzug nach §35c EStG. 20 % der förderfähigen Sanierungskosten (max. 200.000 Euro je Objekt) werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen — verteilt über drei Veranlagungsjahre. Das klingt nach weniger als 70 % BAFA, aber der Vergleich ist trügerisch: Der steuerliche Abzug wirkt auf die Steuerschuld, nicht als Zuschuss auf die Rechnung.

Die entscheidende Regel: BAFA BEG-EM und §35c EStG dürfen für dieselbe Maßnahme nicht kombiniert werden. Man muss sich vor der Antragstellung entscheiden.

Wann §35c EStG gegenüber BAFA gewinnt:

  • Heizungstausch mit geringem Boni-Potenzial (kein Klimabonus, kein WPB) — dann liegt BAFA oft bei 15–20 %, §35c bei effektiv ähnlichem oder höherem Abzugswert
  • Selbstnutzer mit hohem Grenzsteuersatz (≥42 %)
  • Wenn kein iSFP vorliegt und die BAFA-Förderquote bei 15 % bleibt

Wann BAFA klar gewinnt:

  • Heizungstausch auf Wärmepumpe mit Klimabonus (bis 70 % → deutlich mehr als §35c)
  • Vermieter und Unternehmen (§35c gilt nur für Selbstnutzer)
  • Wenn ein iSFP vorliegt und mehrere Maßnahmen zusammen über die verdoppelte 60.000-Euro-Grenze optimiert werden

Was gilt für Vermieter und gewerbliche Eigentümer?

KfW 261 steht auch Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen offen — mit denselben Effizienzhaus-Stufen und Tilgungszuschüssen. Drei Punkte unterscheiden sich:

  • §35c EStG entfällt. Der steuerliche Abzug gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer. Vermieter und Unternehmen sind vollständig auf BAFA BEG-EM und KfW 261 angewiesen — was bedeutet, dass die Stack-Strategie (BAFA + KfW 261) hier die einzige Kombinationsoption ist.
  • KfW 358/359 Ergänzungskredit: Wer bereits eine BAFA-Zuschusszusage hat, kann zusätzlich bis zu 120.000 Euro Kredit über KfW 359 (für Vermieter, WEG, Unternehmen) beantragen. Das schließt die Finanzierungslücke zwischen Zuschuss und Gesamtinvestition.
  • Gemischt genutzte Gebäude (z. B. Gewerbe im EG, Wohnungen im OG) müssen Maßnahmen nach Nutzungsanteil aufteilen. Der Wohnanteil läuft über BEG-WG (KfW 261), der gewerbliche Anteil über BEG-N (Nichtwohngebäude) — separate Anträge, separate Nachweise.

Was tun bei Ablehnung?

BAFA und KfW lehnen Anträge ab. Häufige Ablehnungsgründe und konkrete Folgeschritte:

1. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Häufigster Grund. Wenn bereits ein Auftrag unterschrieben wurde, bevor der Antrag gestellt war. → Prüfen, ob eine aufschiebende Bedingung im Vertrag enthalten war (s. oben). Falls nicht: Förderung für diese Maßnahme verloren, aber nachfolgende Maßnahmen können weiterhin beantragt werden.

2. Technische Anforderungen nicht erfüllt: Die geförderte Maßnahme entspricht nicht den Mindestanforderungen der BAFA-Förderrichtlinie (z. B. Wärmepumpe mit falscher JAZ). → Energieeffizienz-Experten-Bestätigung (EEE) nachreichen oder Gerät tauschen, soweit noch möglich.

3. Fehlende oder falsche Unterlagen: Antragsunterlagen unvollständig. → Innerhalb der BAFA-Nachfristsetzung (typisch 4 Wochen) nachliefern. Nicht reagieren führt zu automatischer Ablehnung.

4. Budgetausschöpfung: Das BEG-Budget ist erschöpft — wie 2024 mehrfach geschehen. → Antrag zurückziehen und im nächsten Haushaltsjahr neu stellen. Alternativ: §35c EStG prüfen (falls Selbstnutzer).

5. Widerspruch: Bei inhaltlich falscher Ablehnung gilt: Widerspruch schriftlich binnen eines Monats nach Bescheid. Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG §68 ff.) gibt den Rahmen vor. Widerspruchsbegründung sollte konkret auf die Förderrichtlinie verweisen — pauschal "ich bin damit nicht einverstanden" reicht nicht.


Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich KfW 261 und BAFA BEG-EM gleichzeitig beantragen?

Ja. Beide Programme dürfen für dasselbe Objekt genutzt werden. Die einzige Einschränkung: Dieselbe Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden. Was über BAFA BEG-EM läuft, darf nicht nochmals in den KfW-Antrag einbezogen werden. Solange Einzel- und Gesamtsanierung sauber getrennt abgerechnet werden, ist die Kombination ausdrücklich erlaubt.

Gibt es den iSFP-Bonus bei KfW 261 noch?

Nein. Der iSFP-Bonus bei KfW 261 wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Seitdem gibt es stattdessen die EE-Klasse und die NH-Klasse, die jeweils zusätzliche Tilgungszuschuss-Prozentpunkte bringen. Den iSFP-Bonus gibt es weiterhin bei BAFA BEG-EM: dort erhöht er die Förderquote von 15 % auf 20 % und verdoppelt die Förderhöchstgrenze von 30.000 auf 60.000 Euro.

Wie hoch ist der maximale Tilgungszuschuss bei KfW 261?

67.500 Euro pro Wohneinheit. Der KfW-Maximalzuschuss von 45 % setzt die Kombination mehrerer Boni voraus: EH-40-Standard (20 %) plus EE-Klasse (+5 %) plus WPB-Bonus (+10 %) plus Seriell-Sanierung-Bonus (+10 %, da WPB+SerSan auf 20 % gedeckelt). Bei maximal 150.000 Euro Kredit ergibt das 67.500 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Muss ich den iSFP vor der Antragstellung haben?

Für den BAFA-iSFP-Bonus ja. Ohne gültigen individuellen Sanierungsfahrplan gibt es nur den Basissatz von 15 %, nicht 20 %. Für KfW 261 ist der iSFP keine Voraussetzung. Dort wird ein zugelassener Energieeffizienz-Experte gebraucht, der die Maßnahmen begleitet und bestätigt, aber kein iSFP-Dokument.

Was kostet der Energieberater und wie viel davon trägt die BAFA?

Ein iSFP für ein Einfamilienhaus kostet typischerweise 1.500 bis 3.000 Euro. BAFA erstattet 50 % der Kosten, maximal 650 Euro beim Einfamilienhaus und 850 Euro beim Mehrfamilienhaus. Netto bleiben damit 850 bis 2.350 Euro beim EFH. Wer danach mehrere Einzelmaßnahmen über BAFA fördert, holt diesen Betrag durch den erhöhten iSFP-Bonus schnell wieder rein.

Was passiert, wenn ich vor dem Förderantrag mit den Bauarbeiten beginne?

Die Förderung entfällt komplett. BAFA und KfW fördern grundsätzlich nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen haben. Als "Beginn" gilt bereits die Unterzeichnung eines Liefer- oder Leistungsvertrags, nicht erst der erste Spatenstich. Wer auf Nummer sicher gehen will, stellt alle Anträge, bevor auch nur ein Angebot angenommen wird.


Quellen: kfw.de — Programm 261 (Stand April 2026) · bafa.de — BEG-Einzelmaßnahmen (Stand April 2026) · bafa.de — Energieberatung Wohngebäude · enerfokus.de (dateModified: 2026-04-24) · energie-fachberater.de — Kombinationsregeln BEG · specht-schendel.de

Weiterführende Artikel: KfW 261: BEG-Kredit 2026 · BAFA Heizungsoptimierung 2026 · Fördermittel für Unternehmen

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Die FörderGenie-Redaktion recherchiert Förderprogramme von Bund, Ländern und EU. Alle Angaben basieren auf Primärquellen (KfW, BAFA, BMWK, Landesförderbanken). Förder-Ratgeber, keine Beratung im Sinne von § 1 RDG.

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Fachlich geprüft · Quellen verifiziert · Stand: 5. Mai 2026

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